Organisation (Englisch) Um als Student oder Bewerber nach Deutschland einreisen zu dürfen, wird ein Visum "zum Zweck des Studiums" benötigt. Wo muss dieses beantragt werden? (Englisch) bei der deutschen Vertretung im Heimatland (Botschaft bzw. Konsulat) bei der Ausländerbehörde am Studienort in Deutschland bei der jeweiligen Universität/Hochschule in Deutschland Wie lange gilt das Visum "zum Zweck des Studiums" bevor es abläuft? (Englisch) 90 Tage 180 Tage 1 Jahr Bevor das Visum "Zum Zweck des Studiums" abläuft, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, welche dieses ersetzt. Wo? (Englisch) kommunales Einwohnermeldeamt kommunale Ausländerbehörde Bundesministerium für Bildung und Forschung Welchen Geldbetrag muss bei Antragstellung der Aufenthaltsgenehmigung für den Lebensunterhalt in Deutschland monatlich vorgehalten/nachgewiesen werden? (Englisch) 358,- € 538,- € 853,- € Neben der Zulassung durch die Universität/Hochschule benötigen Studieninteressierte weitere wichtige Unterlagen, um immatrikuliert werden zu können! Welche? (Englisch) Nachweis der Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse Time is Up! Beendigung des Studium Zurück zur Übersicht Studium Organisation (Englisch)