Brauche ich ein Sperrkonto, wenn ich in Deutschland studieren will?
Die Finanzierung eines Studiums in Deutschland stellt nicht nur für ausländische Studierende oft eine große Herausforderung dar. Das wissen nicht nur die Studierenden, sondern auch die deutschen Behörden.
Wenn du nach Deutschland kommen möchtest um zu studieren, musst du dir vorher Gedanken machen, wie du dein Studium finanzieren willst. Unter Umständen musst du sogar bei der Beantragung deines Visums nachweisen, dass du in der Lage bist, deine Kosten als Student oder Studentin selbst zu tragen.
Wann benötige ich ein Sperrkonto?
Wenn du nicht aus einem EU-Staat kommst, musst du im Rahmen deines Visum-Antrags nachweisen, dass du genug Geld hast, um mindestens ein Jahr lang deinen Lebensunterhalt und die Kosten für das Studium in Deutschland zu finanzieren.
Mögliche Finanzierungsnachweise sind zum Beispiel ein Stipendium, eine Bürgschaft oder das Sperrkonto. Es wird empfohlen, das Sperrkonto bereits vor Beantragung des Visums zu eröffnen.
Studierende aus EU-Staaten benötigen kein Sperrkonto.
Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto ist ein spezielles Konto, auf das du einen bestimmten Geldbetrag hinterlegen kannst, um dein Studium in Deutschland zu finanzieren. Wenn du das Guthaben auf das Konto eingezahlt hast, wird es „gesperrt“. Das heißt, du kannst über das Geld nicht mehr frei verfügen. Erst, wenn du in Deutschland bist, kannst du in gewissem Rahmen Geld von deinem Sperrkonto abheben.
Der Mindestbetrag für das Sperrkonto ist gesetzlich geregelt und beträgt zurzeit 10.236 Euro für ein Studienjahr (Stand Dezember 2019). Das heißt, jeden Monat stehen dir 853 Euro zur Verfügung. Wenn du den Mindestbetrag einzahlst, darfst du von deinem Sperrkonto also 853 Euro im Monat verwenden. Das restliche Geld verbleibt auf dem Konto. So wird gewährleistet, dass du jeden Monat einen bestimmten Betrag zum Leben zur Verfügung hast.
Wie kann ich ein Sperrkonto eröffnen?
Für die Eröffnung eines Sperrkontos benötigst du deinen Pass, die Kopie deiner Studienbescheinigung und den ausgefüllten Antrag für das Sperrkonto.
Die oben genannten Kopien müssen ggf. übersetzt und amtlich beglaubigt sein. Das heißt, dass eine öffentliche Stelle bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Erkundige dich bei der Bank, ob eine Übersetzung und eine Beglaubigung notwendig sind und frage gegebenenfalls im deutschen Konsulat in deinem Heimatland nach, ob deine Unterlagen dort beglaubigt werden können.
Wo kann ich ein Sperrkonto eröffnen?
Grundsätzlich kannst du ein Sperrkonto bei jeder Bank in Deutschland eröffnen, sofern die Bank diesen Service anbietet. Die Deutsche Bank ist jedoch für viele ausländische Studentinnen und Studenten die erste Wahl, da sie viel Erfahrung mit Sperrkonten hat und von vielen Organisationen empfohlen wird.
Hier findest du weitere Informationen zum Sperrkonto bei der Deutschen Bank.