Organisation Um als Student oder Bewerber nach Deutschland einreisen zu dürfen, wird ein Visum "zum Zwecke des Studiums" benötigt. Wo muss dieses beantragt werden? bei der deutschen Vertretung im Heimatland (Botschaft bzw. Konsulat) bei der Ausländerbehörde am Studienort in Deutschland bei der jeweiligen Universität/Hochschule in Deutschland Wie lange gilt das Visum "zum Zwecke des Studiums" bevor es abläuft? 90 Tage 180 Tage 1 Jahr Bevor das Visum "Zum Zwecke des Studiums" abläuft, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, welche dieses ersetzt. Wo? Einwohnermeldeamt Ausländerbehörde Bundesministerium für Bildung und Forschung Welcher Geldbetrag muss bei Antragstellung der Aufenthaltsgenehmigung für den Lebensunterhalt in Deutschland monatlich vorgehalten/nachgewiesen werden? 681,- € 816,- € 861,- € Neben der Zulassung durch die Universität/Hochschule benötigen internationale Bewerber weitere wichtige Unterlagen, um immatrikuliert werden zu können! Welche? Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes unterschriebener Antrag auf Immatrikulation Nachweis eines gültigen Visums Time is Up! Beendigung des Studium Zurück zur Übersicht Studium Organisation (Deutsch)